"Leben erhalten, Leben fördern, entwickelbares Leben auf seinen höchsten Stand bringen."

Albert Schweitzer

Kinderschutz

in der Albert-Schweitzer-Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte,

unsere Schule hat sich auf den Weg gemacht, ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten, um allen Schülerinnen und Schülern größtmögliche Sicherheit bieten zu können. Auf dieser Seite finden Sie/findet ihr wichtige Informationen, wie in bestimmten Situationen gehandelt werden kann und wer die Ansprechpersonen sind.

Unser team

Bitte wenden Sie sich auch an die internen Ansprechpersonen unserer Schule:

E-Mail: kinderschutz@albert-schweitzer-schu-le.de

Sprechstunde: 09.30 Uhr – 10.00 Uhr

Formen von Gewalt

Gewalt bedeutet:

  • körperliche, seelische und sexuelle Gewalt
  • Verletzung oder Misshandlung
  • Vernachlässigung, schlechte Behandlung und Ausbeutung (in Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 19)

Vorteile eines Schutzkonzeptes

  • Transparenz als Grundlage von Vertrauen
  • Schutz der möglichen Opfer/Betroffenen
  • Hilfe bei der Einschätzung von Situationen
  • Hilfe beim Verhindern von Übergriffen und Fehlverhalten
  • Verhindert den Generalverdacht von außen und gegenseitige Verdächtigungen von innen
  • Schutz der Mitarbeitenden vor Fehlverhalten und Überforderungen

https://www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/schutzkonzepte

Ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten, ist ein mehrjähriger Prozess. Er umfasst mehrere Phasen bzw. Bausteine sowie die Beteiligung aller. Hier sind die wichtigsten Informationen zu finden:

Was tun wir?

Wir erarbeiten gemeinsam mit allen Beteiligten das Schutzkonzept unserer Schule und werden auch bei Verdachtsfällen oder Fällen sexuellen Missbrauchs tätig. Dabei arbeiten wir u.a. mit folgenden Vereinen und Institutionen zusammen:

  • Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e.V.
  • Kinderschutzzentrum Leipzig
  • Arbeitskreis Sexualpädagogik & sexuelle Bildung Leipzig
  • Amt für Jugend und Familie Leipzig

Wo stehen wir?

Folgende Schritte gehen wir bereits:

  • Einbeziehung von Schülern und Schülerinnen, Eltern und Pädagogen und Pädagoginnen durch Befragungen

  • Planung von Fortbildungen

  • Implementierung sexueller Bildung und der Prävention sexueller Gewalt

  • Nutzung eines Handlungsleitfadens bei Verdachtsfällen durch die Ansprechpersonen

Was kann jede(r) einzelne tun?

Was soll ich tun, wenn ich einen Verdacht auf (sexuellen) Missbrauch bei einem Kind oder Jugendlichen habe? Ein Kind verhält sich z.B. „anders“, ist bedrückt oder möchte nicht mehr zur Schule oder zu bestimmten Personen, oder es hat sich jemandem anvertraut.

Zunächst sollen alle Erwachsenen, also Lehrer und Lehrerinnen, Pädagogen und Pädagoginnen sowie die Eltern oder andere Vertrauenspersonen dem Kind zuhören und als Ansprechperson zur Verfügung stehen. Was dabei zu beachten ist, ist auf dieser Checkliste zu finden:

Quellen:
Erika Georg-Monney, Amt für Jugendarbeit der EKiR
PETZE- Institut. Prävention von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt.