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Umbauspezialisten (Auswahl)

Die REHA-Gruppe, Kleinhülsen 1, 40721 Hilden, Telefon 02103/58 760 (www.die-reha-gruppe.de).
Haag Reha-Technik, Südenstraße 3, 76709 Kronau, Telefon 07253/24 280 (www.haag-rehatechnik.de).
Döscher, Forstenrieder Allee 194, 81476 München, Telefon 089/50 52 06 (www.doescher-handicap-cars.de).
Helmut Jelschen, Justus-von-Liebig-Str. 7 – 9, 26160 Bad Zwischenahn, Telefon 04403/93 890 (www.jelschen.de).
Keyssler, Neuenlanderstraße 91, 28199 Bremen, Telefon 0421/53 69 40 (www.keyssler.de).
REHA Mobil Medczinski, Skalitzer Straße 127 – 128, 10999 Berlin, Telefon 030/61 51 014 (www.reha-mobil.de).
MS-mobil, Werkstraße 15, 45527 Hattingen, Telefon 02324/95 13 07 (www.ms-mobil.de).
Paravan, Franz-Arnold-Straße 26, 72539 Pfronstetten, Telefon 07388/99 95 66 (www.paravan.com).
Petri + Lehr, Bernardstraße 79, 63067 Offenbach, Telefon 069/82 97 930 (www.petri-lehr.de).
Alwin Sertl (Kempf), Strassäcker 14, 82418 Murnau, Telefon 08841/16 19 (www.alwin-sertl.de).
Warmuth Mobile, Adolph-Herbst-Straße 8, 07950 Triebes, Telefon 036622/80 10 (www.warmuth-mobile.seat.de).
Mobilcenter Zawatzky, Bemannsbruck 2 – 4, 74909 Meckesheim, Telefon 06226/92 170 www.mobilcenter.de).
Viele weitere, nach Postleitzahlen geordnete Adressen im Internet unter http://gate.dias.de/Projekte/Autotest/AbisZ/

Weitere Informationen
Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB), Postfach 1202, 66443 Bexbach, Telefon/Fax 06826/57 82.
Sozialverband VdK Deutschland e.V., Wurzerstraße 4a, 53175 Bonn, Telefon 0228/820 93-0, Fax: 0228/820 93-34
Behinderung: kein Handikap
Auto gleicht körperliche Mobilitätsdefizite aus:

(aus der Zeitschrift "Auto und Reise" des ARCD Auto und Reiseclub Deutschland)

Ist die körperliche Beweglichkeit so stark eingeschränkt, dass es dem Betroffenen nicht mehr möglich ist, ein normales Auto zu steuern, muss die Mobilität im täglichen Leben nicht zwangsläufig auf der Strecke bleiben: Ein behindertengerecht umgerüstetes Fahrzeug kann selbst schwere Handikaps ausgleichen.

2003 – das Jahr der Behinderten – hat für die Betroffenen insofern etwas gebracht, dass seither fast alle Fahrzeughersteller diesem Kundenkreis beim Autokauf ganz offiziell einen Rabatt gewähren. 15 Prozent vom Listenpreis lassen sich so sparen. Bei dem im saar-ländischen Bexbach ansässigen Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB) begrüßt man diese Entwicklung, kennt aber auch deren Nachteile: Sonderangebote sind von dieser Regelung ausgenommen, und wird ein Gebrauchter in Zahlung gegeben, dann wird der Händler nach BbAB-Erfahrungen dessen Wert nicht so großzügig taxieren wie üblich, sondern höchstwahrscheinlich die Rücknahme auf Basis der EurotaxSchwacke-Preisliste anbieten. Daher kann es unter Umständen lohnender sein, auf den Rabatt zu verzichten und eine Spezial-Offerte zu nutzen: „Was unterm Strich günstiger ist, muss jeder für sich selbst ausrechnen.“

Gewährt wird der Rabatt ohnehin nur, wenn im Schwerbehindertenausweis eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent und der Zusatz G (erheblich gehbe-hindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos)  oder bl (blind) eingetragen sind. Die letzten beiden Merkzeichen weisen darauf hin, dass es auch ständigen Betreuern, beispielsweise den Eltern behinderter Kinder, möglich ist, den Rabatt in Anspruch zu nehmen. Kunden mit Contergan-Schäden, ergänzt der Sozialverband VdK, können das Angebot ebenfalls nutzen. Ob die Betroffenen von irgendeiner staatlicher Stelle einen Zuschuss bekommen, interessiert die Autohändler nicht. Mit wie vielen Anfragen sie sich jährlich konfrontiert sehen, lässt sich nicht genau sagen. Etwa 750 000 Autofahrer erfüllen nach BbAB-Schätzungen die Voraussetzungen für einen Rabatt, darunter etwa 300 000 Rollstuhlfahrer.

An technischen Hilfsmitteln, mit denen sich körperliche Handikaps ausgleichen lassen, herrscht kein Mangel; „machbar ist mittlerweile fast alles“, lautet das Fazit der Stiftung Warentest, die zuletzt im Frühjahr 2002 das Thema aufgegriffen hat. Vor allem wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind, gestaltet sich die Suche nach einem passenden Pkw dennoch oft schwierig. Gut ist, wenn sich der Käufer nicht von vornherein auf eine bestimmte Fahrzeugmarke oder ein einziges Modell festgelegt hat, sondern erst einmal In-formationen sammelt, um die für den Umbau in seinem speziellen Fall besonders geeigneten Typen herauszufinden.

Grundsätzlich gilt, dass Zweitürer wegen der größeren Türöffnung besser geeignet sind als Viertürer. Die Außenlänge eines Pkw sagt hingegen nicht allzu viel darüber aus, wie es um dessen Behindertentauglichkeit bestellt ist. Rollstuhlfahrer sind beispielsweise, wie die Zeitschrift „test“ Ende 2000 ermittelt hat, mit einem Lupo besser bedient als mit dem damals aktuellen zweitürigen Golf: Beim kleineren der beiden VW fiel ihnen nicht nur das Ein- und Aussteigen leichter, sondern sie hatten bei diesem Kleinwagen auch die geringste Mühe, die Türen zu öffnen oder zu schließen.

Ehe es soweit ist, müssen sie allerdings einen Kraftakt absolvieren und den zusammengefalteten, zwischen 10 und 16 Kilogramm schweren Rollstuhl ins Auto hieven bzw. am Ende jeder Tour wieder ins Freie bugsieren. Das Verladen ist eine anstrengende Übung - gleichgültig ob die Zwischenlagerung auf dem Rücksitz oder, über den Schoß des Fahrers hinweg, auf dem Beifahrerseite erfolgt. Ihn hinter den Fahrersitz zu schieben, war in keinem der von „test“ ausgewählten Großserien-Pkw aus dem Minivan-, Klein- und Kompaktwagensegment möglich.

Gut ist es, wenn das ausgesuchte Modell ab Werk mit Servolenkung, Automatikgetriebe, elektrischen Fensterhebern, Lenkrad-, elektrischer Fahrersitz- sowie Außenspiegelverstel-lung zu bekommen ist. Auch eine Sitzheizung wird von den Berliner Warentestern befür-wortet. Besonders wichtig sei sie für Querschnittsgelähmte, weil sie an kalten Tagen die Auskühlung bei Fahrtbeginn verhindere. Angesichts dieser Extra-Posten sieht sich der Käufer irgendwann mit der Frage konfrontiert, was günstiger ist: ein teures Fahrzeug mit umfangreicher Basisausstattung oder der Zukauf von Sonderausstattungen bei einem Modell mit niedrigem Grundpreis. Nur Preisvergleiche und fleißiges Addieren geben letztendlich Aufschluss, welche Variante weniger kostet.

Sind zum Ausgleich der körperlichen Defizite größere Umbauten erforderlich, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen, denn Festpreise fürs Umrüsten kennt die Branche nicht, sondern nur individuelle, auf den Betroffenen zugeschnittene Lösungen. Lediglich VW und Fiat offerieren technische Hilfsmittel ab Werk; das zehnstufige Autonomy-Angebot der Italiener reicht zum Beispiel von der Lenkradfernbedienung für elektrische Funktionen und Drehknopf, für die 1880 Euro in Rechnung gestellt werden, bis zum elektronischen Handgasring, zur Handbetriebsbremse und zum Rollstuhleinzugssystem mit Schiebetür für 11 195 Euro. Zu bekommen sind die Systeme in Punto, Stilo, Doblo, Multipla und Ulysse, die ohne hilfreiche Extras zwischen 15 420 und 35 270 Euro kosten.

Zu Vorsicht rät der Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB), wenn der Umrüster mit Vor-liebe elektronische Hilfsmittel statt mechanischer Lösungen propagiert: Bei den bewährten Systemen könne man sicher sein, dass sie zuverlässig funktionieren – im Gegensatz zu mancher Software. Skepsis ist nach BbAB-Erfahrungen auch angebracht, wenn sich ein Anbieter weit herunterhandeln lässt: „Gute Arbeit hat ihren Preis.“ Kritisch zu prüfen sei darüber hinaus, ob sich die gefundene Lösung mit dem Lebensumfeld verträgt. Ein Van mit eingebauter Rollstuhlwanne weise so wenig Bodenfreiheit auf, dass er in Parkhausein- oder -ausfahrten unter Umständen aufsitze. Ein Fahrer, der sich mit einer Vielzahl elektrischer Helfer umgebe, müsse wiederum bedenken, dass ihnen der Saft ausgehen kann, wenn das Fahrzeug vorwiegend im Kurzstreckenbetrieb unterwegs ist – grundlegende Fakten, die bedauerlicherweise nicht jeder Umrüster berücksichtige.

Die Stiftung Warentest hat aus der Befragung Betroffener ähnliche Schlussfolgerungen gezogen: „Die Frage nach der konkreten Nutzung des Autos (privat oder beruflich) unter-bleibt häufig.“ Anstatt den genauen Behinderungsstatus zu erfragen und sich nach weiteren, nicht sichtbaren körperlichen Beeinträchtigungen zu erkundigen, „scheinen manche Umbauprofis die Umrüstung eher nach Katalog anzubieten“. Die wiederum beklagen, dass es die Automobilindustrie bei vielen gängigen Modellen versäumt habe, die Fahrzeugelektronik mit Schnittstellen zum nachträglichen Anschluss von Hilfen für Behinderte zu verse-hen. So komme es, erläuterte Harald Gasenzer vom Umrüstungsspezialisten Petri und Lehr, dass Fahrzeuge, die mit so genannten CAN-Bus-Systemen ausgestattet sind, nicht auf die individuellen Bedürfnisse von Behinderten umrüstbar seien.

Dass auch Peter Glowalla von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) mit der augenblicklichen Situation nicht zufrieden ist, hat andere Gründe. Nach seinen Erfah-rungen haben die Erschwernisse für Behinderte bei der Eignungsprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörden, bei der Ausbildung durch die Fahrschulen und durch die Fahr-prüfer „eher zu- als abgenommen“. Die BVF hat deshalb eine erste Liste mit Behinderten-fahrschulen in Deutschland zusammengestellt, die auch darüber informiert, auf welche von sechs möglichen Formen der Behinderung die Fahrlehrer spezialisiert sind, und an welche Ausbildungsstätten sich behinderte Motorradfahrer wenden können.
Gerlinde Fröhlich-Merz

Wer zahlt?

Zuschüsse für den ein behindertengerecht ausgestattetes Auto gibt es aus unter-schiedlichen Töpfen. Für Berufstätige, die mindestens 15 Jahre lang Sozialabgaben bezahlt haben, ist nach Angaben der Stiftung Warentest die Rentenversicherung zuständig, bei kürzerer Einzahldauer das Arbeitsamt. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten muss sich der Betroffene an die Berufsgenossenschaften wenden, bei anderen Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Kosten für We-hrdienstbeschädigte und berufstätige Behinderte, für die kein anderer Kostenträger zuständig ist, übernehmen die Landesversorgungsämter. Nicht Berufstätige müssen sich ans Sozialamt wenden, das laut „test“ allerdings nur dann einen Teil der Kosten übernimmt, „wenn Art und Schwere der Behinderung die ständige Nutzung eines Autos er-forderlich machen, um am sozialen Leben teilzuhaben“. Hilfreich seien gemeinsame Ser-vicestellen aller Kostenträger, die unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen in-formieren, den zuständigen Rehabilitationsträger ermitteln und bei der Antragstellung beraten: Die Adressen dieser Anlaufstellen kann man bei der örtlichen Landesversi-cherungsanstalt (LVA) erfragen. Die Krankenkassen sind per Gesetz von der Finanzierung ausgeschlossen.

Der Zuschuss beim Autokauf beträgt – je nach Einkommen – höchstens 9200 Euro. Hinzu kommen Zuschüsse zu den Fahrschulkosten, Erstattung aller Aufwendungen für Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine. Außerdem werden die Umrüstkosten in voller Höhe erstattet. Stark gehbehinderte Autofahrer (mindestens 70 Prozent Erwerbsminderung plus Merkzeichen aG) können sich außerdem von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen und für Fahrten mit dem Auto zur Arbeit an-stelle der Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten abziehen.
erz

So kommen Behinderte zum Führerschein

Mobilität ist ein Stück Lebensqualität. Deshalb hat Josef Madeia vom TÜV Süd großes Verständnis für den Wunsch von Behinderten nach einem eigenen Auto. Damit er sich er-füllt, wird in jedem Fall ein fachärztliches oder eventuell auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten benötigt, das Aufschluss darüber gibt, unter welchen Voraussetzun-gen eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfolgen kann. Beispielsweise kann eine Maximalgeschwindigkeit vorgeschrieben werden, die dann auch in den Führerschein eingetragen wird. Besitzt der Behinderte noch keine Fahrerlaubnis, kann er mit diesen Unterlagen die Ausbildung und Prüfung in speziellen Fahrschulen mit entsprechenden Fahrzeugen absolvieren. Dort wird man ihm in der Regel helfen, die erforderlichen An-träge für die zuständige Behörde auszufüllen und einzureichen. Ist das alles geschafft und das passende Auto gefunden, ist auch behinderten Fahrern zu empfehlen, an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen. Angeboten werden sie von den Verkehrswachten, und auch Hersteller wie VW haben solche Kurse im Angebot.
  erz



Autor:  Manfred Witten zurück zur Startseite
08.04.2003